Statt im Ring gegeneinander anzutreten, beschränken wir uns auf das Erlernen von einfachen gradlinigen Bewegungsabläufen des Boxens. Schnelle Beinarbeit und variantenreiche Armarbeit stehen im Vordergrund.
Die Stunde wird mit dem Aufwärmen beginnen. Danach geht es direkt in einen Workout-Teil über. Dieser setzt sich aus boxspezifischen Übungen zusammen. 30 Minuten auspowern!
Im Anschluß werdet Ihr einfache Kombinationen von Boxtechniken erlernen. Es gibt keine komplizierten Choreografien! Frei von jeglichem Druck werden verschiedene Bewegungsabläufe einstudiert, die am Ende zusammengesetzt werden. Der Gesamtablauf kann sodann wiederholt werden.
Dehnungsübungen beschließen das Training.
Jede Person kann bei diesem Ganzkörperworkout mitmachen. Jeder legt seine eigene spezifische Intensität fest.
Bitte kommt in bequemer Sportkleidung! Bringt ein Handtuch und genügend zu Trinken mit.
Anmeldung bequem online oder im SGE Sportstudio.
Wir freuen uns auf Euch!
Es gelten auf dem Sportgelände die Corona-Regeln
Carsten Mann
SGE 2024 Projekt Manager
8.9.21
Lesen Sie das Presseecho auf die 15.000 Euro Bescheidübergabe aus dem Förderprogramm des Landes Hessen an die SGE.
Daneben wird auch über den Start des Rehakurses Innere Medizin - Atemwegserkrankungen und Post-COVID-Syndrom berichtet.
Dr. Carsten Mann
SGE 2024 Projekt Manager
6.9.21
Die sportlichen Aktivitäten rund um das Feiern unserer LED-Fluter sind im vollen Gang. Gestern Abend fanden zwei Kurse der IndoorCycling-Gruppe im Sportcenter statt. Christina Brehm und Carsten Mann führten die Teilnehmer*innen unter Beachtung der 3G-Regeln sicher durch die LED-Nacht.
Nächste Woche Fit Boxing mit der Hobbysportgruppe der Abteilung Boxen.
Was dürfen Sie von diesem Training erwarten?
Lesen Sie mehr in Kürze hier!
Danke, daß Sie uns treu bleiben.
Dr. Carsten Mann
SGE 2024 Projekt Manager.
4.9.21
Liebe SGE-Mitglieder,
liebe Nutzer*innen unseres Sportcenters,
aktuell hat der Kreis Offenbach die Eskalationsstufe „Rot“ des Hessischen Eskalationsgesetzes erreicht. Somit gilt ab Freitag, dem 03.09.2021, auch auf Sportstätten im Freien die 3G-Regel. Diese betrifft das sportliche Geschehen der SG Egelsbach wie folgt:
Der Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb ist weiterhin erlaubt. Auch Sport in Gruppen kann vollumfänglich betrieben werden. Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb.
Wir werden dies somit, auch unter Beachtung der vorliegenden Hygienekonzepte, weiterhin umsetzen.
Die Nutzung des Fitnessstudio, sowie die zugehörigen Kurse, ist weiterhin mit Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept möglich.
(Weitere Infos unter: www.sge-sportcenter.de.)
Die Trainingseinheiten unserer Rehasportgruppen finden wie gewohnt in den Kursräumen des SGE-Sportcenters statt.
Weitere Infos unter: www.rehasport.sg-egelsbach.de.)
Für alle Sportstätten gilt ab dem 03.09.2021 die 3G-Regel:
Der Zutritt ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis möglich. Für Getestete muss ein negatives Ergebnis per Schnelltest (max. 24 Std.) oder PCR-Test (max. 48 Std.) vorliegen.
Für Schüler*innen halten die Übungsleiter*innen ein spezielles Formblatt bereit.
Die Regelung gilt nicht für Kinder unter 6 Jahre sowie für ältere Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Zur schnelleren Kontaktdatenerfassung bitten wir möglichst, um die Nutzung der luca-APP ( luca APP herunterladen).
Vielen Dank.
Bitte bleibt weiterhin achtsam und gesund!
Sportgemeinschaft Egelsbach 1874 e.V.
Der SGE-Vorstand
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Anschreiben zum Ausdrucken
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Nachfolgend neue Infos zur aktuellen Lage in Hessen. Seit 22.Februar 2022 wurden die ersten Lockerungsstufen im Zusammenhang mit dem Coronavirus umgesetzt. Ab Freitag den 04. März 2022 greift die nächste Lockerungsstufe, die den Sport und somit uns alle betrifft. Diese lauten wie folgt:
Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die 3G-Regel betrifft zudem ausschließlich die Innenbereiche. Im Freien sind dort weiterhin keine Test- bzw. Geimpft- oder Genesenen-Nachweise erforderlich.
Die genauen Vorschriften könnt Ihr in der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung (Stand:04.03.2022) nachlesen, welche ich nachfolgend verlinkt habe.
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-02/LF%20CoSchuV%20%20%28Stand%2004.03.22%2001%29.pdf
Auch mit den aktuellen Lockerungsstufen empfiehlt der Vorstand, weiterhin achtsam mit der aktuellen Situation umzugehen.
Jan Knöß
2. Vorsitzender
28.2.22
Das Land Hessen hat die seit Mitte Januar geltenden Regeln für Hot-Spots neu geregelt. Dies bedeutet für uns, da wir ohnehin zu den Hot-Spot Landkreisen gehörten, keine wesentlichen Änderungen. Nachfolgend die wichtigsten Textpassagen herausgezogen. Die komplette Auflistung von häufig gestellten Fragen könnt ihr über den Link zum Landessportbund Hessen selbst nachlesen.
2G-Plus-Regelung für gedeckte Sportstätten
In gedeckten Sportstätten (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen, auch Reithallen) dürfen nur Personen anwesend sein, welche die 2G-plus-Regel erfüllen (Geimpfte und Genesene mit Negativnachweis nach § 3 der Corona-Schutzverordnung). Ausgenommen davon sind Kinder unter 18 und aus medizinischen Gründen nicht impfbare Personen.
Einschränkungen beim Sporttreiben im öffentlichen Raum
Im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportstätten ergeben sich weitere Einschränkungen: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Das heißt, an Wanderungen, Laufgruppen, Ausritten oder dem Fußballspiel in einem öffentlichen Park dürfen maximal zehn Personen teilnehmen.
Fitnessstudios
Die Öffnung von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nach § 18 nur zulässig, wenn in Innenräumen nur Personen, welche die 2G-Plus-Regel erfüllen, teilnehmen, ein Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 vorliegt und umgesetzt wird.
Das Betreiben von Fitnessstudios muss so erfolgen, dass die Vorgaben des § 5 umgesetzt werden können.
Es besteht keine Pflicht für eine vorherige Terminvergabe, um ein Fitnessstudio betreten zu können. Für Besucher bzw. Sporttreibende ist das Tragen einer medizinischen Maske während des Aufenthalts nicht vorgeschrieben. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern soll grundsätzlich auch beim Sporttreiben eingehalten werden. Für die Beschäftigten gilt die Maskenpflicht, es sei denn sie üben selbst Sport aus.
Gilt die 2G-Plus-Regel auch für Trainer/innen, Übungsleitende?
Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich – gilt der Negativnachweis der (auch ehrenamtlich) Beschäftigten nach den Arbeitsschutzregelungen des Bundes (geimpft, genesen oder beim Betreten des Betriebes getestet).
Zur Gruppe der Beschäftigten in Sportstätten zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt.
Einen kurzen und knappen Überblick findet Ihr HIER.
Nachfolgend die Links zu den FAQ´s des Landesportbundes Hessen und der Link zur aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-02/KurzundKompakt_Hessen_0702_V3.pdf
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-02/22-02-07_auslegungshinweise_coschuv_oaem.pdf
Jan Knöß
2. Vorsitzender
08.02.22
Liebe SGE-Mitglieder,
liebe Nutzerinnen und Nutzer unseres vereinseigenen Sportcenters,
der Kreis Offenbach ist ab dem 11.1.22 ein sogenannter Hotspot. Damit gelten ab sofort verschärfte Regeln im Umgang mit dem Corona-Virus.
Die nachfolgenden Vorgaben sind für den Sportbetrieb verbindlich:
Sport Drinnen wie z.B. Sporthallen und Fitnesscenter die 2G-Plus Regel. Das bedeutet, geimpft oder genesen sowie geboostert oder einen gültigen Antigenschnelltest. Dieser darf nicht älter als 12 Stunden sein.
Sport Draußen wie z.B. Sportplatz die 2G-Regel.
Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind aufgefordert, für die Umsetzung, insbesondere der 2G-Plus Regelung in den Sporthallen, zu sorgen.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite des Landes Hessen.
Bleiben Sie gesund!
Jan Knöß
2. Vorsitzender
11.01.2022
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Liebe SGE-Mitglieder,
liebe Nutzer*innen unseres SGE-Sportcenters,
Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus gibt es seit heute Nachmittag ein erneutes Update der Coronaschutzverordnung (Lesefassung vom 25.11.2021) des Landes Hessen. Diese ergänzt die bislang gültige Fassung vom 11.11.2021 und beinhaltet folgende Änderungen:
Folgende Maßnahmen gelten ab Donnerstag dem 25.11.2021:
3G-Regelung für Beschäftigte:
Zum Nachlesen liste ich die folgenden Links:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
Jan Knöß
2. Vorsitzender
24.11.2021
Liebe SGE-Mitglieder,
liebe Nutzer*innen unseres SGE-Sportcenters,
heute haben wir die aktuelle Coronaschutzverordnung (Konsolidierte Lesefassung (Stand 11.November 2021) erhalten. Wie bereits aus den Pressemitteilungen zu entnehmen war, ergeben sich erneut einige Änderungen für unseren Trainings- und Wettkampfbetrieb.
Diese sind sowohl in dem Update der Coronaschutzverordnung sowie der SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung zu entnehmen. Die den Sport betreffenden Absätze seien hier zusammengefaßt aufgeführt.
Folgende Maßnahmen gelten somit ab dem 11.11.2021:
Jan Knöß
2. Vorsitzender
11.11.21
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Liebe SGE-Mitglieder,
liebe Nutzer*innen unseres SGE-Sportcenters,
am 14.09.2021 hat die Hessische Landesregierung neue Regeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie festgelegt, die ab Donnerstag, den 16.09.2021 gültig sind.
Dies bedeutet, dass Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb weiterhin erlaubt ist. Auch Sport in Gruppen kann vollumfänglich betrieben werden. Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb.
Wir werden dies somit, auch unter Beachtung der vorliegenden Hygienekonzepte, weiterhin umsetzen.
Die Nutzung des Fitnessstudios, sowie die zugehörigen Kurse, ist weiterhin mit Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept möglich. Weitere Infos dazu unter www.sge-sportcenter.de.
Die Trainingseinheiten unserer Rehasportgruppen finden wie gewohnt in den Kursräumen des SGE-Sportcenters statt. Weitere Infos dazu unter www.rehasport.sg-egelsbach.de.
Für alle Sportarten in der Halle oder im Sportcenter gilt weiterhin die 3G-Regel:
Der Zutritt ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete Personen mit Nachweis möglich. Für Getestete muss ein negatives Ergebnis per Schnelltest (max. 24 Std.) oder PCR-Test (max. 48 Std.) vorliegen.
Die seitens des Kreises Offenbach eingeführte 3G-Regel für Sportstätten im Freien (Sportplatz) wird somit ab dem 16.09.2021 aufgehoben.
Bitte bleibt weiterhin achtsam und gesund!
Sportgemeinschaft Egelsbach 1874 e.V.
Der SGE-Vorstand
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Anschreiben zum Ausdrucken
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Erinnern Sie sich noch an die große Mitgliederbefragung aus dem Januar / Februar 2021?
Ihre Antworten aus dieser digitalen Befragung, an der 35% aller Mitglieder teilgenommen haben, bestimmt das tägliche Arbeitspensum des SGE 2024 Projekt Managements.
Wichtige Punkte aus dem Bereich "Sportangebot" und hier der Rubrik "Gesundheitssport" sind bereits in der Umsetzung:
Ganz vorne auf der Wunschliste der SGE Mitglieder steht darüber hinaus das Segment "Hobbysport"
Ergebnisse der Mitgliederbefragung
Heute freuen wir uns, daß wir einen Flyer zum Thema "Hobbysport" fertiggestellt haben. Er soll allen Mitgliedern und Interessenten auf einen Blick zeigen, was alles in der SGE in diesem Bereich angeboten wird.
Freude am Spiel, Bewegung und Gemeinschaft
... das ist das Motto des SGE Programms.
Teilen Sie das Angebot mit Ihren Freunden und Bekannten. Sport - ganz ohne Leistungsdruck, das ist Hobbysport in der SGE!
Sportgemeinschaft Egelsbach: ein Verein, der bewegt
Dr. Carsten Mann
SGE 2024 Projekt Manager
30.8.21