Präventionskurse

Nutzen Sie den Kassenzuschuss für Ihre Gesundheit!

Gesundheitsvorsorge ist wichtig und äußerst sinnvoll. Viele gesetzliche Krankenkassen unterstützen Sie in der Regel mit der Zuzahlung des größten Teil der Kursgebühr (ca. 75,- € und mehr). Voraussetzung für die Rückerstattung ist meistens die Teilnahme an 80 % oder mehr der Kurseinheiten.

Welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse?
Ihre Krankenkasse unterstützt Sie bei der Teilnahme an den Präventionsmaßnahmen und bezahlt oftmals die Gebühr des Kurses bzw. beteiligt sich an den Kosten des Kurses. Wie viel eine Krankenkasse genau bezuschusst, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Manche bezuschussen einen Pauschalbetrag, andere wiederum beteiligen sich prozentual. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich pro Person und Jahr mit bis zu 80% an den medizinischen Kosten (ca. 75 Euro).

Gesetzliche Grundlage der Präventionsförderung
Ihre Krankenkasse zahlt nur, wenn die Präventionsangebote bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist  §20 Abs.1 SGB V. Alle Kurse müssen von speziell geschultem Personal bzw. qualifizierten Therapeuten durchgeführt werden und entsprechend zertifiziert sein. Zudem muss der Teilnehmer aktiv mitwirken und an mindestens 80 % des Kursprogramms teilnehmen, um einen Zuschuss zu erhalten. In der Regel umfasst ein Präventionskurs 10 Übungseinheiten, von denen Sie mindestens an 8 teilgenommen haben müssen.

Muss ich mir die Kurse vom Arzt verschreiben lassen?
Nein. Die Vorsorgemaßnahmen können Sie unabhängig von Ihrem Arzt in Anspruch nehmen. Sie müssen sich auch keineswegs krank fühlen. Bei Präventionskursen geht es ausdrücklich darum, eine gesündere Lebensführung zu unterstützen und damit Krankheiten vorzubeugen. Dies kostet die Krankenkassen langfristig weniger, als Krankheiten behandeln zu lassen.

Wie beantrage ich den Krankenkassenzuschuss?
Zunächst wählen Sie ein passendes Präventionsprogramm aus den Angeboten unserer Kursdatenbank. Die Präventionsprogramme müssen sich mindestens einem der Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Entspannung oder Entwöhnung zuordnen lassen. Kontaktieren Sie als nächstes den Kursanbieter und fragen nach, ob er bei Ihrer Krankenkasse zertifiziert ist. Trifft dies zu, buchen Sie den Kurs und zahlen zunächst den vollen Teilnahmepreis. Nach Kursende erhalten Sie von Ihrem Anbieter eine Teilnahmebestätigung. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten im Anschluss erstattet. Ist Ihr Kursanbieter nicht bei Ihrer Krankenkasse zertifiziert, sichern Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse ab, ob Sie dieses Programm unterstützt.
[Siehe auch Wie beantrage ich Reha-Sport? Infos zu Reha-Sport]

Trifft das auch auf private Krankenversicherungen zu?
Ja, manche privaten Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern auch einen Kostenzuschuss an den Präventionsmaßnahmen. Kontaktieren Sie dafür bitte vor der Buchung Ihre private Krankenkasse und erkundigen sich nach den aktuellen Bedingungen.

Wie häufig bekomme ich den Zuschuss?
Wie oft die Kasse Präventionskurse bezuschusst, wird unterschiedlich gehandhabt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens zwei Kurse pro Jahr. Dabei ist aber nicht geregelt, auf welche Kurse Sie Anspruch haben. Meist hat jede Krankenkasse individuell geregelt, wie oft sie sich an den Kosten ihrer Versicherten beteiligt. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse auf der Webseite meist unter "Prävention" oder der jeweiligen Service-Hotline.

Warum zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss?
Die Krankenkassen und der Gesetzgeber haben erkannt, dass es auf Dauer sinnvoller und günstiger ist, Krankheiten vorzubeugen, statt sie nachträglich behandeln zu lassen. Deswegen regelt ein Gesetz den Zugang und die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen. Gleichzeitig erhöhen Gesundheitskurse das Bewusstsein für die eigene Gesundheit und leisten einen Betrag zu einer insgesamt gesünderen Lebensführung.

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