Aktueller Betrieb des SGE-Sportcenters

Stand: 25.11.2021

Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn …

  • die 2G-Regel eingehalten wird:
    Der Zutritt ist dabei nur für Geimpfte oder Genesene mit Nachweis möglich.
    Zusätzlich wird weiterhin bei Schülern unter 18 Jahren das Testheft akzeptiert.
  • er kontaktfrei ausgeübt wird.
  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.
  • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden.
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt. 
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.


Neben diesen Grundregeln gelten für das Training bei uns folgende zusätzliche Regeln:

  • Die maximale Anzahl Trainierender ist auf 20 Personen begrenzt, wir werden es zunächst wieder ohne Voranmeldungen testen.
  • Vor dem ersten Training ist einmalig eine „Selbstverpflichtung für Sportler“ auszufüllen.
  • Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen zwingend Anwesenheitslisten geführt werden.
  • Bitte bringt ein großes, eigenes Handtuch als Unterlage mit.
  • Eine medizinische Maske ist beim Betreten und Verlassen bis zum Trainingsbereich zu tragen.