Zur aktiven Nutzung des SGE-Budo-Angebots ist die
Anmeldung zur Sportgemein- schaft Egelsbach 1874 e.V., sowie die Zahlung
einer der u.g. Sparten-Umlagen, Vorraussetzung.
Der Mitgliedsbeitrag der aktiven Budo-Sportler setzt sich wie folgt zusammen:
JUDO
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- SGE-Beitrag
gemäß den aktuellen
Beitragssätzen
unter Berücksichtigung der
SGE-Satzung
- Judo-Spartenumlage
96.- € jährlich
- zahlbar per Einzugsermächtigung pro Halbjahr zu je 48.- €
ab Eintrittsmonat
(
Formular)
Die Judo-Umlage dient der Bezahlung von Trainerhonoraren,
Verbandskosten, Gürtelprüfungsgebühren sowie Startgeldern
von Meisterschaften.
Nicht inkludiert sind Startgebühren von Privatturnieren, Kostenbeiträge
für die Teilnahme an Judo-Freizeiten / -Trainingscamps, Fahrtgelder,
Prüfungs- urkunden und benötigte Judo-Anzüge.
Mit Beschluss der Jahresmitgliederversammlung der Abteilung Judo am
02.03.2010, ist der Eintritt in die Abteilung Judo als aktives Mitglied
jederzeit möglich. Ab Eintritt ist die Judo-Umlage zu zahlen.
Die Umwandlung vom aktiven (mit Judo-Umlage) in den passiven (ohne Judo-Umlage)
Status ist nur zum Jahresende möglich. Ein vorzeitger Wechsel kann
nur durch die Abgabe eines gültigen ärztlichen Attestes vollzogen
werden.
Passiv gemeldete Abteilungsmitglieder sind von der Judo-Spartenumlage
befreit.
Der Austritt aus der Abteilung Judo hat nicht den Austritt aus der SG
Egelsbach zur Folge. Dieser muss gesondert vorgenommen werden.
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AIKIDO
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- SGE-Beitrag
gemäß den aktuellen
Beitragssätzen
unter Berücksichtigung der
SGE-Satzung
- Spartenumlage Aikido
36.- € jährlich
- zahlbar per Einzugsermächtigung pro Halbjahr zu je 18.- €
ab Eintrittsmonat
(
Formular)
Alternativ:
Kostenbeitrag Aikido - für externe Teilnehmer
144.- € jährlich
- zahlbar per Einzugsermächtigung pro Halbjahr zu je 72.- €
ab Eintrittsmonat
(
Formular)
Die Aikido-Umlage dient der Bezahlung von Trainerhonoraren,
Verbands- kosten und der Beschaffung von vereinseigener Aikido-Ausstattung.
Nicht inkludiert sind Startgebühren von externen Seminaren, Kostenbeiträge
für die Teilnahme an Aikido-Freizeiten / -Trainingscamps, Fahrtgelder,
Prüfungsgebühren und -urkunden sowie benötigte Aikido-Anzüge.
Mit Beschluss der Jahresmitgliederversammlung der Abteilung Judo am
02.03.2010, ist der Eintritt in die Abteilung Judo / Sparte Aikido als
aktives Mitglied jederzeit möglich. Ab Beitritt in die Aikido-Trainingsgruppe
ist die Aikido-Umlage zu zahlen.
Die Umwandlung vom aktiven (mit Aikido-Umlage) in den passiven (ohne
Aikido-Umlage) Status ist nur zum Jahresende möglich. Die Kündigung
für externe Teilnehmer (Nichtmitglieder) ist ebenfalls nur zum
Jahresende möglich. Ein vorzeitger Wechsel kann nur durch die Abgabe
eines gültigen ärztlichen Attestes vollzogen werden.
Passiv gemeldete Abteilungsmitglieder sind von der Aikido-Spartenumlage
befreit.
Der Austritt aus der Abteilung Judo hat nicht den Austritt aus der SG
Egelsbach zur Folge. Dieser muss gesondert vorgenommen werden.
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NAGINATA
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- SGE-Beitrag
gemäß den aktuellen
Beitragssätzen
unter Berücksichtigung der
SGE-Satzung
- Spartenumlage Naginata
100.- € jährlich
- zahlbar per Einzugsermächtigung bis zum 10.01. des Jahres
(
Formular)
Die Naginata-Umlage dient der Bezahlung von Trainerhonoraren,
Verbands- kosten, der Beschaffung von vereinseigenen Naginata-Rüstungen
sowie Startgeldern von Meisterschaften.
Nicht inkludiert sind Startgebühren von Privatturnieren, Kostenbeiträge
für die Teilnahme an Naginata-Seminaren, Fahrtgelder, Prüfungsurkunden
und benötigte Naginata-Bekleidung.
Mit Beschluss der SGE-Jahreshauptversammlung am 03.04.2009, ist der
Eintritt in die Abteilung Judo - Sparte Naginata als aktives Mitglied
jederzeit möglich. Ab dem Eintrittsjahr ist die volle Naginata-Spartenumlage
zu zahlen.
Die Umwandlung vom aktiven (mit Naginata-Spartenumlage) in den passiven
(ohne Naginata-Spartenumlage) Status ist nur zum Jahresende möglich.
Passiv gemeldete Abteilungsmitglieder sind von der Naginata-Spartenumlage
befreit.
Der Austritt aus der Abteilung Judo hat nicht den Austritt aus der SG
Egelsbach zur Folge. Eine SGE-Austritterklärung muss gesondert
abgegeben werden.
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Passive Abteilungmitglieder, die unsere Abteilung unterstützen möchten,
entrichten lediglich den SGE-Beitrag gemäß den aktuellen
Beitragssätzen, unter Berück- sichtigung der
SGE-Satzung .
Eine Abteilungs-Umlage bezahlen passive Abteilungsmitglieder nicht.