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Nach einer pandemiebedingten Veranstaltungspause von 18 Monaten konnte die SGE Abteilung Tennis Mitglieder und Freunde endlich wieder auf die Tennisanlage Im Geisbaum einladen. Mit einem Hessischen Frühschoppen und musikalischer Unterstützung durch die Egelsbacher Dorfmusikanten startete die Abteilung Tennis am vergangenen Sonntag in den Sommer. Bei bestem Wetter wurde, selbstverständlich begleitet durch ein Hygienekonzept, das soziale Miteinander wieder aufgenommen, gemeinsam gegessen und getrunken sowie der Musik gelauscht.

Derweil ist die erste Runde der Medensaison am letzten Wochenende vor den hessischen Sommerferien zu Ende gegangen. Weiter geht es am letzten Ferienwochenende unter anderem mit Heimspielen der U18w und U18m auf unserer Tennisanlage. 

 

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Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind in Beschlüssen der Bundes- bzw. Landesregierung festgelegt und orientieren sich an der 7-Tage-Inzidenz bzw. am Impf- oder Genesenenstatus von Betroffenen. Nachfolgend sind die einzelnen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Inzidenz bzw. vom Impf- oder Genesenenstatus aufgeführt, die unbedingt einzuhalten sind. Die jeweils gültige 7-Tage-Inzidenz wird per Aushang bekannt gegeben.

 

7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in Folge über 100 

 

Es gilt seit dem 23.04.2021 die Bundesnotbremse. Für den Tennisbetrieb auf der Anlage heißt das:

  • Nur Einzelspiel erlaubt (1 Trainer*in + 1 Spieler oder 2 Spieler).
  • Gruppentraining im Freien für max. 5 Kinder bis einschließlich 13 Jahren erlaubt. Trainer*innen benötigen einen aktuellen Negativtest (Selbsttest möglich).
  • Clubraum, Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen. Es erfolgt keine Bewirtung.

7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100

 

Es gilt seit dem 12.05.2021 Stufe 1 des Pandemieplanes der Hessischen Landesregierung. Für den Tennisbetrieb auf der Anlage heißt das:

  • Einzel und Doppel aus max. 2 Hausständen sind möglich. Sport allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus 2 Hausständen ist erlaubt.
  • Keine Durchmischung von Trainingsgruppen erlaubt. Einzelne Trainingsgruppen müssen einen Mindestabstand von 3m einhalten.
  • Trainer*innen werden beim benannten Personenkreis nicht berücksichtigt. Der Mindestabstand zu den Sportlern darf während des Trainings unterschritten werden.
  • Gruppentraining im Freien für Kinder bis einschließlich14 Jahren möglich, unabhängig von der Anzahl der Hausstände mit bis zu 2 Trainern*innen.
  • Nutzung der Umkleideräume und Duschen von gleichzeitig max. von 2 Personen ist erlaubt.
  • Clubraum bleibt geschlossen.
  • Außengastronomie ist möglich: Negativtest erforderlich, Mindestabstand der Tische 1,5m, Sitzplatzpflicht, max. 2 Hausstände an einem Tisch, Aufnahme der Kontaktdaten.
  • Zuschauer im Freien sind erlaubt, max. 100 Personen (Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet), Negativtest erforderlich, Mindestabstand 1,5m, Kontaktdatenerfassung, Aushänge zu Hygienemaßnahmen.

7-Tages-Inzidenz an weiteren 14 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 oder an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50

 

Es gilt seit dem 12.05.2021 die Stufe 2 des Pandemieplanes der Hessischen Landesregierung. Für den Tennisbetrieb auf der Anlage heißt das:

  • Gruppentraining mit max. 10 Personen erlaubt. Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Außengastronomie ist möglich: Negativtest empfohlen, Mindestabstand der Tische 1,5m, Sitzplatzpflicht, max. 10 Personen an einem Tisch, Aufnahme der Kontaktdaten.
  • Clubraum ist geöffnet: Negativtest erforderlich, Mindestabstand der Tische 1,5m, Sitzplatzpflicht, max. 10 Personen an einem Tisch, Aufnahme der Kontaktdaten.
  • Zuschauer im Freien sind erlaubt: Hygienekonzept erforderlich, max. 200 Personen (Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet), Negativnachweis empfohlen, Mindestabstand 1,5m, Kontaktdatenerfassung, Aushänge zu Hygienemaßnahmen.

Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene

 

Unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert gilt seit dem 12.05.2021 die Covid-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung. Danach gelten die Kontaktbeschränkungen und Personenbegrenzungen nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Für den Tennisbetrieb auf der Anlage heißt das:

  • Treiben ausschließlich geimpfte und/oder genesene Personen Sport miteinander oder nutzen gemeinsam die Dusche, kann dies unabhängig von den Inzidenzzahlen geschehen.
  • Treiben geimpfte/genesene Personen und nicht geimpfte Personen Sport miteinander, werden die Geimpften und/oder Genesenen bei der zulässigen Personenzahl nicht mitgezählt.

Beispiel 1 (Bundesnotbremse): Eine 5er Gruppe unter 14 Jahren kann um beliebig viele genesene Kinder erweitert werden.

Beispiel 2 (Stufe 2): 4 Spieler*innen aus 4 verschiedenen Hausständen können Doppel spielen, wenn schon mindesten 2 Personen vollständig geimpft oder genesen sind.

  • Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff Johnson & Johnson muss die einzige Spritze mindestens 14 Tage zurück liegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Dieser Status gilt nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheitssymptome.
Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist die Bescheinigung über den positiven PCR-Test mitzuführen. Dieser Status gilt nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheitssymptome.

Liebe Mitglieder der Tennisabteilung,

am Samstag, den 24.04.2021 ist die Corona Notbremse in Kraft getreten, die vorerst bis zum 30.06.2021 Gültigkeit hat.

Dies bedeutet, dass dann, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen größer als 100 ist, Sport nur noch kontaktlos und allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt ist.

Für uns als Tennisspieler*innen gelten ab sofort also folgende Einschränkungen:

  • Einzelspiele sind erlaubt.
  • Doppel sind nur mit Personen aus dem eignen Hausstand erlaubt.
  • Training ist wie folgt erlaubt:
  • Einzeltraining (2 Spieler oder Trainer + 1 Spieler)
  • Gruppentraining mit max. 5 Kindern für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Trainer*innen benötigen vor Beginn des Gruppentrainings einen aktuellen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Test muss in einer zugelassenen Teststelle durchgeführt werden und muss ein negatives Testergebnis ausweisen.
  • Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen.
  • Das Clubhaus bleibt geschlossen und der Verkauf von GETRÄNKEN TO GO entfällt.

Wir bitten ausdrücklich darum, die AHA-Regeln auf der Anlage einzuhalten: Dies gilt vorerst auch für bereits vollumfänglich Geimpfte bzw. für Personen, die durch eine Covid-19- Erkrankung bereits immunisiert sind.

Weitere Maßnahmen sind dem Aushang Verhaltensregeln zum sicheren Umgang auf dem Tennisplatz,Stand 09.05.2020, zu entnehmen.

Bitte bleibt weiterhin achtsam und gesund!

Liebe Mitglieder*innen,

Zur Sommersaison begrüßen wir mit Wolfgang Schaf einen neues Mitglied im Trainerteam von Andreas Meischner. 

Sarah Scherf hat ein Angebot der Boris Becker Academy angenommen steht uns somit als Trainerin nicht mehr zur Verfügung. Die Abteilungsleitung bedankt sich an dieser Stelle für ihr Engagement  und wünscht viel Erfolg in ihrem neuen Job.

Mit Wolfgang Schaf hat Andreas Meischner erfreulicherweise schnell einen hochwertigen Ersatz gefunden. Wolfgang Schaf wird ab dem 26.04.2021 das Trainerteam verstärken. Er hat als Trainer bereits eine Egelsbacher Vergangenheit und ist sicherlich noch einigen in der Abteilung bekannt. Wir wünschen Wolfgang einen guten Start in seine neue Aufgabe und für die Zukunft viel Erfolg.

Sportliche Grüße,

Die Abteilungsleitung

Liebe Mitglieder*innen,

wie auch der Hauptvorstand der SG Egelsbach, hat sich die Abteilungsleitung der Abteilung Tennis der SGE dafür entschieden, die Jahreshauptversammlung aufgrund des aktuellen Anstiegs der Infektionszahlen und des damit verbundenen Lockdowns vorerst auszusetzen. Unsere Planung sieht vor, abhängig von den dann geltenden Verordnungen sowie der Infektionslage, einen neuen Termin für das 3. Quartal 2021 bekanntzugeben.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und verbleiben

Mit sportlichen Grüßen

Die Abteilungsleitung

Ab sofort ist die Tennisanlage für den Spielbetrieb freigegeben. Aufgrund der Corona Pandemie gelten bei der Nutzung der Tennisanlage folgende Einschränkungen, vorerst bis zum 18.04.2021.

  • Einzelspiele sind erlaubt.
  • Doppel sind nur erlaubt, wenn die Spieler*innen aus einem oder maximal aus zwei Hausständen kommen.
  • Trainingsbetrieb ist in Kleingruppen bis zu fünf Spieler*innen aus zwei Hausständen zulässig. Trainer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt.

 Unabhängig von diesen Einschränkungen gelten die bisherigen Hygienemaßnahmen (strikte Einhaltung der AHA-Regeln, Clubhaus, Umkleideräume und Duschen geschlossen) unverändert. Bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge auf der Anlage.

Platzpflege

 

Die Platzbeschaffenheit ist z. Zt. noch nicht optimal, d. h. die Plätze sind noch sehr weich und erfordern gerade am Anfang der Saison eine besondere Pflege. Folgende Regeln gelten:

  • Löcher in der Oberfläche während des laufenden Spieles ausbessern.
  • Platz gegebenenfalls nach einer halben Stunde Spielzeit mit dem Netz abziehen.
  • Nach dem Spiel mit dem Scharrierholz Unebenheiten ausgleichen, Platz abziehen und Linien kehren.
  • Nach dem Spiel Platz ausreichend wässern.

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