Im Handball droht Saison-Annullierung
Offenbach – Bis zum 31. Januar bleibt der Spielbetrieb im Bereich des Hessischen Handball-Verbandes (HHV) ausgesetzt. Das hat das Präsidium um Verbandsboss Präsident Gunter Eckart beschlossen, nachdem Bund und Länder am Mittwoch den Teil-Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis 10. Januar verlängert haben. Für die Handballer wird eine Annullierung der Saison damit immer wahrscheinlicher.

Allerdings ist das Zeitfenster, um wenigstens eine Halbserie in jeder Liga spielen zu können, noch offen – wenn auch nicht sperrangelweit. „Das wäre noch möglich“, sagt Gunter Eckart auf Nachfrage. Der Präsident gibt sich aber ansonsten zurückhaltend, zu viele Unwägbarkeiten birgt die nahe Zukunft. „Der Saisonstart hängt davon ab, wann die Hallen geöffnet werden. Vor einem Saisonstart müssen wir den Mannschaften drei Wochen komplettes Mannschaftstraining einräumen“, sagt der HHV-Boss. Und mit dieser Aussage wird deutlich, wie klein das Zeitfenster wirklich ist. Denn am 30. Juni endet die Saison und niemand weiß, ob das Infektionsgeschehen eine Öffnung der Hallen im Februar tatsächlich erlaubt.

Auf diese Hängepartie zwischen spielen und annullieren, hat sich der HHV vor der Runde vorbereitet und die „Allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele im HHV Saison 2020/2021“ um einen Paragrafen erweitert, der „einen Plan für alle Eventualitäten enthält“, so Eckart. Gemeint ist Paragraf 19a – und der schafft Fakten. „Die Wertung der Saison mit Auf- und Absteiger im Erwachsenenbereich erfolgt, wenn alle Mannschaften mindestens eine vollständige Halbserie ausgetragen haben“, heißt es im ersten Satz des langen Paragrafen. Hat in einer Spielklasse also nicht jede Mannschaft mindestens einmal gegen alle anderen gespielt, wird die Saison für diese Liga nicht gewertet. In der neuen Saison geht es dann für die Mannschaften in eben jener Liga wieder von vorne los. Mit zwei Ausnahmen: Auf- und Absteiger aus benachbarten Spielklassen, die nicht annulliert wurden, müssen aufgenommen werden. Außerdem gelten Teams, die „pandemiebedingt nicht an der kommenden Saison teilnehmen wollen“, als erste Absteiger – das gilt auch, wenn ihre Liga annulliert werden sollte. Sollten in einer Spielklasse Partien über eine vollständige Halbserie hinaus ausgetragen werden, kommt wie beim Saisonabbruch im März die Quotientenregel zum Einsatz. Weiterhin regelt Paragraf 19a, ab wann ein Start möglich ist: „Eine Mannschaft sollte erst dann die Saison beginnen, wenn sie wenigstens drei Wochen am Stück unter Wettkampfbedingungen trainiert hat.“

Die Verantwortlichen beim HHV hoffen, dass zumindest eine einfache Runde gespielt werden kann. „Und wenn das auch nicht geht, kann dort, wo es das Infektionsgeschehen zulässt, gespielt werden – ohne Wertung“, sagt Eckart.

Wie und wann es mit dem Handball weitergeht, entscheidet das HHV-Präsidium im Januar, wenn die Politik neue Fakten geschaffen hat.


Quellenangabe: Offenbach-Post vom 04.12.2020, Seite 30